Mit der Verwaltung und Vermietung unseres Bestands gehen unterschiedlichste Aufgaben einher. Um dabei allen Kund*innen der GESOBAU gerecht zu werden und einen umfangreichen Service bieten zu können, werden wir von unseren Tochterunternehmen unterstützt:
Die zentralen Managementaufgaben, die Konzernsteuerung sowie die strategischen Funktionen liegen im Verantwortungsbereich der Konzernobergesellschaft GESOBAU, deren alleinige Gesellschafterin das Land Berlin ist. Weitere Angaben zur rechtlichen Konzernstruktur entnehmen Sie bitte unserem Geschäftsbericht (s. Geschäftsbericht 2020 S. 24 ff.).
Wer wir sind und was wir machen
Im Jahr 1900 gegründet, zählen wir heute zu den sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften von Berlin. Unser Ziel ist es, breiten Schichten der Bevölkerung heute und in Zukunft bezahlbaren Wohnraum in Berlin zu bieten. Gemeinsam mit unseren Tochtergesellschaften bewirtschaften und verwalten wir rund 44.000 Wohnungen in Reinickendorf, Wedding, Pankow, Weißensee, Hellersdorf, Karow und Wilmersdorf. Bis 2026 erweitern wir unseren Bestand durch Neubau und Ankauf auf rund 52.000 Wohnungen.
Im Jahr 2020 haben wir insgesamt 453 Mitarbeiter*innen beschäftigt (2019: 407), die sich täglich um die Belange der Mieter*innen kümmern. 2020 haben von ihnen 349 am Stiftsweg (neuer Hauptsitz) gearbeitet; bis November 2019 war der größte Teil unserer Mitarbeiter*innen im Märkischen Viertel und ein Teil an den Nebenstellen in Pankow tätig. Rund 55 Prozent (2019: etwa 60 %) unserer Gesamtbelegschaft ist weiblich; unsere Führungspositionen sind zu 43,8 Prozent (2019: 47,1 %) von Frauen besetzt. Der Anteil von schwerbehinderten Mitarbeiter*innen lag 2020 bei 3,3 Prozent (2019: 4,1 %).
In Berlin ist am 23. Februar 2020 das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung in Kraft getreten – der sogenannte Mietendeckel. Das Gesetz beinhaltet Maßnahmen wie eine Mietobergrenze, das Aussetzen von Mieterhöhungen und die Begrenzung der Modernisierungsumlage. Die GESOBAU hat die Vorgaben des Mietendeckels im Berichtsjahr 2020 konsequent umgesetzt und die Mieten von Wohnungen, die dem Gesetz unterliegen, eingefroren. Zudem haben wir 4.132 Mieten gesenkt.
Der Mietendeckel wurde am 15. April 2021 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und damit rückwirkend als nichtig erklärt. Die GESOBAU hat – ebenso wie die anderen fünf kommunalen Wohnungsbaugesellschaften – keine abgesenkten Mieten zurückgefordert.
Das wollen wir erreichen:
Mehr bezahlbaren und klimaschonenderen Wohnraum
Immer mehr Menschen leben in Berlin. Wir wollen den angespannten Mietwohnungsmarkt entlasten und breite Schichten der Bevölkerung langfristig mit bezahlbarem Wohnraum versorgen. Um das zu erreichen, erweitern wir kontinuierlich unseren Bestand durch Ankäufe und Neubau.
Grundlage hierfür sind die mit dem Berliner Senat vereinbarte „Roadmap 2016“ sowie die im April 2017 unterzeichnete Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“. Beide definieren Kriterien einer sozialen Bestandsbewirtschaftung sowie einer sozialen Wohnungsbaupolitik und stärken die städtischen Wohnungsbaugesellschaften, ihre besondere Versorgungspflicht umzusetzen. Im April 2021 wurde die Kooperationsvereinbarung ergänzt – mit den Änderungen verstärken die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ihr gemeinwohlorientiertes Engagement und unterstreichen ihre Rolle als sozialer Anker für die wachsende Stadt.
Neben einer sozialgerechten Wohnbaupolitik ist der Klimaschutz ein zentrales Thema für die GESOBAU. Auch hier haben wir klare Ambitionen: Unser übergeordnetes Ziel lautet, bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu realisieren. Um das zu erreichen, werden wir zunächst bis 2030 aus Kohle und Öl als Energieträger aussteigen – und somit die CO2-Emissionen unseres Bestands weiter senken. Die Klimaschutzstrategie des Verbands Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) bis zum Jahr 2020 konnten wir nach eigenen Berechnungen umsetzen.
Wir sind Mitglied in Gremien und Verbänden
Als kommunales Wohnungsbauunternehmen ist die Berliner Landesregierung unsere wichtigste Partnerin in allen Fragen rund um das Thema Stadtentwicklung. Die GESOBAU ist Mitglied zahlreicher Gremien, Verbände und Netzwerke.
Wie die Covid-19-Pandemie unsere Geschäftstätigkeit beeinflusst
Lockdown, mobiles Arbeiten und Hygienevorschriften: Die Covid-19-Pandemie hat das Jahr 2020 geprägt – und wir haben uns innerhalb kürzester Zeit an die neuen Anforderungen angepasst.
Im März 2020 haben wir einen internen „Corona-Krisenstab“ eingerichtet, um die Geschäftstätigkeit der GESOBAU zu sichern. Dieser berät sich mindestens einmal wöchentlich per Videokonferenz, überprüft regelmäßig die getroffenen Maßnahmen, passt diese bei Bedarf an und klärt die Mitarbeiter*innen über wöchentliche Meldungen auf. Der Aufsichtsrat wird kontinuierlich über die Protokolle des Krisenstabs zu aktuellen Entwicklungen und Maßnahmen informiert.
Soweit es ihre Aufgaben zulassen, können Mitarbeiter*innen mobil arbeiten – die technischen Voraussetzungen dafür sind bereits vor der Pandemie geschaffen worden. Zudem wurden Büroräume – der Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI) folgend – nur noch mit einem*r Mitarbeitenden belegt. Die tägliche Kommunikation findet per Videokonferenz statt und auch der Bewerbungsprozess – insbesondere die Vorstellungsgespräche – wurde digitalisiert.
In der Praxis hat sich gezeigt: Flexible Arbeitszeiten und mobiles Arbeiten in Kombination mit einer gründlichen und zeitnahen Kommunikation haben eine gute Grundlage für einen Normalbetrieb während der Covid-19-Pandemie bei der GESOBAU geschaffen. Um die Arbeitsgestaltung weiter zu optimieren, haben wir 2020 die Mitarbeiter*innen zu ihren Erfahrungen befragt. Erste Ergebnisse der Auswertung zeigen: Ein Großteil der Mitarbeiter*innen möchte auch weiterhin zeitlich und räumlich flexibel arbeiten.
Darüber hinaus haben wir geplante Projekte, die das digitale Arbeiten bei der GESOBAU vorantreiben sollen, priorisiert und vorgezogen.
Die Gesundheit geht vor. Deswegen haben wir persönliche Kontakte mit unseren Stakeholder*innen so weit wie möglich reduziert, aber gleichzeitig sichergestellt, dass unsere Mitarbeiter*innen weiterhin wie gewohnt für sie da waren:
So haben wir die Service-Counter zur Sicherheit geschlossen, die Kommunikation mit Kund*innen, Firmen, Dienstleister*innen und Partner*innen vorrangig auf Video-Chat und -konferenzen sowie Telefon und E-Mail umgestellt – und damit aufrechterhalten. Ergänzend haben wir digitale Angebote für unsere Mieter*innen ausgeweitet, unter anderem wurde die bestehende Mieter*innen-App der GESOBAU grundlegend überarbeitet.
Unter dem Motto „Zu Besuch am Telefon“ haben wir insbesondere für ältere Mieter*innen ein Projekt ins Leben gerufen, bei dem unsere Mitarbeiter*innen sich nach dem Wohlergehen der älteren Menschen erkundigen. Außerdem zeigt die Tochtergesellschaft aktiva interessierten Mieter*innen Wohnungen vermehrt durch Bilder und Videos. Eine persönliche Besichtigung unter Hygienevorschriften ist somit nur kurz vor der Wohnungsübernahme notwendig.
Veranstaltungen, die wir 2020 aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht abgesagt haben, fanden mit weniger Gästen und unter entsprechenden Hygieneauflagen statt – dazu zählte beispielsweise die Grundsteinlegung im Stadtgut Hellersdorf.
Digitalisierung und Innovation
Die Digitalisierung und neue Technologien bieten uns die Chance, bestehende Dienstleistungen zu verbessern, Prozesse transparenter und effizienter zu gestalten sowie neue Geschäftsfelder zu erschließen. Nicht selten ist die Digitalisierung auch Wegbereiter für Innovationen, die wir als Treiber für eine nachhaltige Entwicklung verstehen und nutzen.
© GESOBAU AG
Wir treiben die digitale Transformation bei der GESOBAU aktiv voran. Grundlage dabei ist unsere Digitalisierungsstrategie. Im Rahmen dieser Strategie unterscheiden wir zwischen interner und externer Digitalisierung:
Bei der internen Digitalisierung sollen Prozesse und Arbeitsabläufe optimiert werden. Bei diesen Veränderungen unterstützen wir die Mitarbeiter*innen durch Schulungen und GESOBAU-weite Vorgaben. Damit wollen wir die Teilhabe unserer Mitarbeiter*innen an der digitalen Transformation und an neuen Arbeitsweisen fördern – und somit das Arbeiten im Unternehmen zukunftsfähig gestalten.
Bei der externen Digitalisierung ist es unser Ziel, kundenseitige Prozesse zu verbessern und zu prüfen, welche Marktangebote es in welchen Segmenten gibt. Auch nachhaltigkeitsbezogene Fragestellungen können im Fokus stehen – beispielsweise im Hinblick auf eine zukunftsfähige technische Gebäudeausstattung mit „Smart Metern“ (intelligente Messgeräte) oder E-Mobilitäts-Lösungen bei der Quartiersgestaltung.
Die Stabsstelle Digitalisierung ist verantwortlich für die laufende Überprüfung und Anpassung der Digitalisierungsstrategie. Hierzu gehört die Prüfung und Priorisierung einzelner Projekte und Maßnahmen im Gesamtzusammenhang zur Strategie.
Im Berichtszeitraum haben wir folgende Maßnahmen umgesetzt:
Mit Microsoft 365 haben wir 2020 ein Kollaborationstool eingeführt, das uns ein ortsunabhängiges Zusammenarbeiten ermöglicht. So sind auch während der Covid-19-Pandemie alle Mitarbeiter*innen arbeitsfähig geblieben. Aufgrund der positiven Erfahrungen wollen wir Dienstreisen auch zukünftig – sofern möglich und sinnvoll – vermeiden.
Wir verfolgen das Konzept eines papierarmen Büros: So digitalisieren wir zur schnelleren Weiterverarbeitung seit 2019 sowohl unsere Eingangs- als auch die Mieter*innenpost. Seit 2020 erfolgt auch unsere Rechnungsbearbeitung weitestgehend digital. Unser Ziel ist es, Kommunikations- und Genehmigungsabläufe so weit wie möglich zu digitalisieren.
Im Juni 2020 haben wir die neue App „GESOBAU Berlin“ für unsere Mieter*innen eingeführt – sie hat unsere bisherige Mieter*innen-App „Online Mieterservice“ abgelöst. In der neu gestalteten App können Mieter*innen monatsweise ihre Zählerstände für Heizung, Warm- und Kaltwasser einsehen und mit dem Vorjahr vergleichen. Sie können so ihren Verbrauch im Blick behalten und mögliche Einsparpotenziale erkennen. Außerdem erhalten sie Tipps für einen sparsamen Verbrauch. Ebenso können Mieter*innen eine Schadensmeldung oder ein Anliegen jederzeit ortsunabhängig melden und den Status ihrer Anfrage direkt und unkompliziert in der App abrufen. Bisher haben rund 3.000 Mieter*innen die App heruntergeladen.
Bis 2050 will Deutschland klimaneutral sein – und orientiert sich damit am Pariser Klimaschutzabkommen. Das Ziel lässt sich nur erreichen, wenn alle Sektoren einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten: die Energiewirtschaft, Industrie, Land- und Forstwirtschaft ebenso wie der Verkehrs- und Gebäudebereich.
Geeignete Maßnahmen und notwendige Innovationen für eine gelingende Energiewende sollte das Kopernikus-Projekt „ENavi“ (Energiewende-Navigationssystem) liefern, bei dem mehr als 80 unterschiedliche Akteur*innen aus Wissenschaft, Wirtschaft und der Zivilgesellschaft eng zusammengearbeitet haben – darunter auch die GESOBAU. Zentrales Ziel von „ENavi“ war es, ein Navigationsinstrument zu entwickeln, das Orientierung für die weitere Fahrt in Richtung Energiewende geben sollte.
Der intensive Austausch mit den am Projekt Beteiligten hat nicht nur unser Verständnis für komplexe Zusammenhänge und Abhängigkeiten bei der Energiewende gefördert – er hat auch Innovationsprozesse in unserem Unternehmen angestoßen.
Innovation: Gemeinsam an der Zukunft arbeiten
Bereits 2013 hat die GESOBAU AG ein Innovationsmanagement eingeführt. Ziel ist es, Arbeitsabläufe zu optimieren, die Zusammenarbeit zu verbessern sowie die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. Dabei verfolgen wir ein nachhaltiges Innovationsprinzip: Eingereichte Ideen müssen die GESOBAU auch im Sinne der Nachhaltigkeit voranbringen – indem sie beispielsweise CO2-Emissionen einsparen oder den Verbrauch endlicher Ressourcen begrenzen. Mitarbeiter*innen haben im Jahr 2019 vorgeschlagen, den Aktenversand zu optimieren. Der Verbesserungsvorschlag wurde geprüft und angenommen.
Wir sind überzeugt: Diversität ist ein Treiber von Innovationen. Deswegen setzen wir innovative Projekte gezielt in gemischten Arbeitsgruppen um, in denen Mitarbeiter*innen aus verschiedenen Abteilungen und über alle Hierarchiestufen hinweg ihre Kreativität und Fachkompetenz einbringen können. Auch bei den Planungen der neuen Unternehmenszentrale waren gemischte Arbeitsgruppen involviert: So hat beispielsweise eine Arbeitsgruppe unser betriebliches Mobilitätskonzept entwickelt.
Aber unser Innovationsverständnis findet nicht nur Ausdruck in abteilungsübergreifender Zusammenarbeit, sondern in der Gestaltung der neuen Unternehmenszentrale selbst: Denn mit dem Umzug im November 2019 arbeiten nun erstmals die meisten GESOBAU-Mitarbeiter*innen unter einem Dach. Kurze Wege und Kommunikationsinseln, die Gelegenheit zum Austausch bieten, fördern die Zusammenarbeit, Kreativität und damit die Innovationsfähigkeit des gesamten Unternehmens.
Aber nicht immer kommt die zündende Idee nur aus dem eigenen Unternehmen: Auch durch Kooperationen mit Vereinen, Start-ups oder Forschungseinrichtungen sind innovative Projekte mit Nachhaltigkeitsbezug entstanden. Unter anderem waren wir Teil des Kopernikus- Projekts „ENavi“, das von 2016 bis 2019 lief und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wurde.
Wie wir Compliance im Unternehmen verankern
Die GESOBAU bekennt sich klar zu verantwortungsvollem und rechtmäßigem Handeln. Compliance bedeutet für uns, Gesetze, Richtlinien, ethische Standards und interne Regelungen im Unternehmen verpflichtend einzuhalten. Dabei folgen wir stets dem Prinzip der Prävention: Vorbeugen, Erkennen, Reagieren. Um das zu gewährleisten, haben wir sowohl ein Risiko- als auch ein umfassendes Compliance-Management-System eingeführt und strikte Vorgaben zum Umgang mit Compliance entwickelt.
Vorstand und Aufsichtsrat der GESOBAU AG haben sich mit der Erfüllung der Standards des Berliner Corporate Governance Kodex (Stand: 15. Dezember 2015) sorgfältig befasst. Im Berichtsjahr hat die GESOBAU AG den geltenden Empfehlungen des Kodex mit folgenden Ausnahmen entsprochen (s. Geschäftsbericht 2020, S. 50 ff.).
Bereits 2008 haben wir unser Compliance-Management-System (CMS) eingeführt. Es richtet sich nach dem Rahmenkonzept des Berliner Corporate Governance Kodex und der Initiative Corporate Governance der deutschen Immobilienwirtschaft (ICG). Damit verpflichten wir uns, die von der ICG vorgegebenen branchenüblichen Standards umzusetzen, uns an gültiges Recht zu halten und ethische Werte in unserem Handeln zu berücksichtigen.
Unser CMS wird regelmäßig von externen Auditoren – gemäß der Auditierungs- und Zertifizierungsordnung der ICG – geprüft. Darüber hinaus bewertet der Fachbereich „Revision und Compliance“ fortlaufend unser CMS und gleicht es mit internen und externen Regelungen ab. Im Jahr 2020 wurden wir erneut von der ICG für unser CMS zertifiziert.
Für die Geschäftsjahre 2019/2020 hat der Fachbereich „Revision und Compliance“ keine Korruptionsvorfälle oder Compliance-Verstöße registriert.
Unsere Regeln sind im Compliance-Handbuch festgeschrieben
Wir haben die für uns relevanten Compliance-Vorgaben in einem Regelwerk, dem sogenannten Compliance-Handbuch, zusammengefasst. Dieses wird kontinuierlich von dem Bereich Revision und Compliance auf Aktualität überprüft und angepasst.
Darin ist auch definiert, wie sich unsere Mitarbeiter*innen zu verhalten haben, wenn sie in einen Gewissens- oder Interessenkonflikt gelangen – dazu zählen beispielsweise Geschäfte mit Verwandten oder mit Mitarbeiter*innen und deren Verwandten als Mieter*innen im Unternehmensverbund der GESOBAU. Außerdem haben wir Regeln zu Geschenken von und an Geschäftspartner*innen entwickelt. Unsere Mitarbeiter*innen können das Compliance-Handbuch über das Intranet jederzeit einsehen.
Unternehmensrisiken strukturiert zu erfassen, zu bewerten und fortlaufend zu kontrollieren, ist essenziell, um Maßnahmen zu definieren und Risiken zukünftig minimieren zu können.
Identifizierte Risiken werden mit Blick auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und das Schadenspotenzial bewertet und in einer Risikomatrix dargestellt. Anhand der priorisierten Risiken lassen sich angemessene Maßnahmen ableiten. Unser Risikomanagement-System ist darauf ausgerichtet, alle Unternehmensrisiken frühzeitig zu erkennen. Einen besonderen Fokus legen wir auf unsere wesentlichen Risiken, die halbjährlich in die Risikoberichterstattung einfließen (s. Risiko- und Chancenbericht im Geschäftsjahr 2020 S. 40 ff.).
Auch Kooperationen, Sponsoring und Spenden sowie Förderungen aus der GESOBAU-Stiftung sind sensible Compliance-Themen. Mit unserem Engagement auf diesen Gebieten wollen wir die Lebensqualität in unseren Beständen fördern. Dabei unterstützen wir unter anderem Nachbarschafts-, Senior*innen-, Kinder- und Jugendinitiativen, Schulprojekte, Sportvereine sowie Vereine zur Förderung kultureller Vielfalt. Die GESOBAU fördert Projekte, die sich mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vereinbaren lassen und unsere politische Neutralität nicht verletzen. Wir unterstützen Initiativen und initiieren Kooperationen, die einen nachvollziehbaren Bezug zum Wohnen, zum Wohnumfeld und zu den Interessen unserer Stakeholder*innen haben. Dieser unmittelbare Bezug stellt sich vor allem durch die Förderung lokaler und regionaler Initiativen sowie Institutionen her. Das Budget für Zuwendungen und Förderungen wird im Rahmen der jährlichen Wirtschaftsplanung geprüft und vorab genehmigt.
Unseren Beschäftigten stehen unternehmensinterne Compliance-Ansprechpartner*innen zur Verfügung. Darüber hinaus haben wir bereits 2005 eine externe Ombudsstelle eingerichtet, an die sich Mitarbeiter*innen, Bürger*innen, Mieter*innen ebenso wie Lieferant*innen und Auftragnehmer*innen bei Verdachtsfällen wenden können. Die Ombudsstelle ist derzeit durch eine externe Rechtsanwältin besetzt. Hinweisgeber*innen müssen keine beruflichen oder persönlichen Nachteile fürchten, da die Ombudsperson der rechtsanwaltlichen Schweigepflicht unterliegt.
Information und Schulungen: Wir fördern regelkonformes Verhalten
Wir informieren unsere Kund*innen, Geschäftspartner*innen und Mitarbeiter*innen zu Compliance-Themen über unsere Website.
Darüber hinaus schulen wir alle Mitarbeiter*innen regelmäßig online zu Compliance-Themen – unter anderem zu Inhalten unseres Compliance-Handbuchs oder zur Compliance-Organisation in der GESOBAU. Die webbasierten Schulungen sind für alle Mitarbeiter*innen verpflichtend und müssen alle zwei Jahre absolviert werden. Neuen Auszubildenden und Studierenden bieten wir zusätzlich jährliche Präsenzschulungen an, um sie umfassend zum Thema Compliance zu schulen.
Seit 2017 ergänzen wir das Compliance-Schulungsangebot durch das Simulationsspiel „Integrity Now!“ der Firma CompCor: In Form eines Brettspiels können unsere Mitarbeiter*innen ihr Wissen über unsere Compliance-Regeln spielerisch vertiefen und entwickeln anhand praxisnaher Fallbeispiele ein Gespür für kritische Compliance-Situationen. Das Spiel ist seit 2019 für alle Mitarbeiter*innen verpflichtend.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurde die Präsenzschulung für die Auszubildenden und Studierenden im Jahr 2020 digital über eine virtuelle Plattform durchgeführt. Das Spiel „Integrity Now!“ konnte im Jahr 2020 leider nicht angeboten werden. Dafür wurden aber die Spielkarten in Zusammenarbeit mit den anderen städtischen Compliance-Beauftragten aktualisiert und zum Teil weiterentwickelt. Derzeit wird an einer digitalen Umsetzung des Simulationsspiels gearbeitet.
Neben den vorgeschriebenen Maßnahmen pflegen wir einen kontinuierlichen Fachaustausch: So stehen wir im Rahmen von branchenübergreifenden Tagungen und Seminaren mit Compliance-Expert*innen im Dialog. Zudem engagieren wir uns seit dem Jahr 2010 im Arbeitskreis der Compliance-Verantwortlichen der städtischen Wohnungsunternehmen in Berlin.
Unsere Werte bestimmen unser Handeln und unser Miteinander:
Lieferantenmanagement: Auftragnehmer*innen müssen hohe Standards einhalten
Die Vergabe von Aufträgen unterliegt bei der GESOBAU als landeseigenem Unternehmen besonders strengen Vorgaben in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten sowie von Arbeits-, Umwelt- und Sozialstandards. Dazu zählen unter anderem:
Diese Vorgaben sind von unseren Auftragnehmer*innen und ihren Nachunternehmer*innen strikt einzuhalten. Ab einem bestimmten Auftragsvolumen schließen wir mit allen Auftragnehmer*innen einen Integritätsvertrag ab. Verträge mit mehrjährigen Laufzeiten schreiben wir grundsätzlich regelmäßig neu aus, um fairen Wettbewerb zu ermöglichen.
Ob Auftragnehmer*innen unsere Vorgaben einhalten, überprüfen wir in Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei. Zudem beauftragen wir externe Sicherheitsfirmen, unangekündigte Kontrollen auf unseren Baustellen durchzuführen. Dadurch versuchen wir, Schwarzarbeit zu verhindern und sicherzustellen, dass die von uns beauftragten Firmen ihre Mitarbeiter*innen ordnungsgemäß anmelden – beispielsweise bei der Sozialversicherung. Im Jahr 2020 haben wir etwa 90 Prozent der Aufträge an Auftragnehmer*innen in Berlin und Brandenburg vergeben. Das stärkt nicht nur die regionale Wirtschaft, sondern gewährleistet auch, dass die beauftragten Unternehmen den Vorgaben der nationalen und europäischen Gesetzgebung in Bezug auf Menschenrechte, Arbeits-, Umwelt- und Sozialstandards unterliegen. In besonderen Fällen ist bei der Vergabe auch das Risikomanagement eingebunden (s. Geschäftsbericht 2020, S. 40 ff.).
Vergütungssystem bei der GESOBAU
Bei der GESOBAU AG und ihren Tochtergesellschaften besteht die Gesamtvergütung der Mitarbeiter*innen, Führungskräfte und des Vorstands aus erfolgsunabhängigen (fixen) und erfolgsabhängigen (variablen) Vergütungskomponenten. Dabei ist der variable Vergütungsanteil an Zielvereinbarungen geknüpft.
Diese Zielvereinbarungen umfassen für jede*n Mitarbeiter*in jeweils zwei Unternehmens-, Team- sowie individuelle Ziele. Dabei hat eines der beiden Unternehmensziele immer einen Nachhaltigkeitsbezug – so hat die GESOBAU die Belegschaft 2019 motiviert, sich in insgesamt 1.100 Stunden gesellschaftlich und sozial zu engagieren; 2020 lautete das unternehmensweite Ziel, bis zum Jahresende 15.000 Kilogramm CO2 einzusparen. Ob die Teamziele und die individuellen Ziele erreicht worden sind, prüfen die Vorgesetzten gemeinsam mit den Mitarbeitenden. Der Vorstand bestätigt, ob die Unternehmensziele erreicht worden sind.
Die Zielvereinbarungen für die Vorstände werden zwischen Vorstand und Aufsichtsrat abgestimmt; die Zielerreichung wird vom Aufsichtsrat geprüft. In den Vereinbarungen ist mindestens ein Ziel mit Nachhaltigkeitsbezug enthalten.
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist jährlich konstant und wird vertraglich festgelegt.
Die Vergütung jedes Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieds für die Berichtsjahre wird individualisiert und nach Bestandteilen aufgegliedert im Geschäftsbericht ausgewiesen (s. Geschäftsbericht 2020, S. 74 f., Kennzahlen).