Im Jahr 1900 gegründet, zählen wir heute zu den sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften von Berlin. Unser Ziel ist es, breiten Schichten der Bevölkerung heute und in Zukunft bezahlbaren Wohnraum in Berlin zu bieten. Gemeinsam mit unseren Tochtergesellschaften bewirtschaften und verwalten wir rund 46.000 Wohnungen in Reinickendorf, Wedding, Pankow, Weißensee, Hellersdorf, Karow und Wilmersdorf. Bis 2026 wollen wir unseren Bestand durch Neubau und Ankauf auf rund 52.000 Wohnungen erweitern. Im Jahr 2022 haben wir insgesamt 498 Mitarbeiter* innen beschäftigt (2021: 488).
Mit der Verwaltung und Vermietung unseres Bestands gehen unterschiedlichste Aufgaben einher. Um dabei allen Kund*innen der GESOBAU gerecht zu werden und einen umfangreichen Service bieten zu können, werden wir von unseren Tochterunternehmen unterstützt:
Die zentralen Managementaufgaben, die Konzernsteuerung sowie die strategischen Funktionen liegen im Verantwortungsbereich der Konzernobergesellschaft GESOBAU AG, deren alleinige Gesellschafterin das Land Berlin ist. Weitere Angaben zur rechtlichen Konzernstruktur entnehmen Sie bitte unserem Geschäftsbericht (s. Geschäftsbericht 2022, S. 31 ff.).
Wir wollen den angespannten Mietwohnungsmarkt in Berlin entlasten und breite Schichten der Bevölkerung langfristig mit bezahlbarem Wohnraum versorgen. Um das zu erreichen, erweitern wir kontinuierlich unseren Bestand durch Ankäufe und Neubau.
Grundlage hierfür sind die mit dem Berliner Senat vereinbarte „Roadmap 2016“ sowie die 2017 unterzeichnete und 2021 ergänzte Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“. Beide definieren Kriterien einer sozialen Bestandsbewirtschaftung sowie einer sozialen Wohnungsbaupolitik und stärken die städtischen Wohnungsbaugesellschaften, ihre besondere Versorgungspflicht umzusetzen.
Als Reaktion auf die steigenden Baukosten wurde die Kooperationsvereinbarung im Juni 2022 erneut angepasst: Demnach werden die Mieten im freifinanzierten Bereich – das heißt für Wohnungen, die weder öffentlich gefördert noch als steuerbegünstigt anerkannt sind – bei Erstbezug leicht angehoben. Die Änderung soll die Wirtschaftlichkeit von Neubauvorhaben der städtischen Wohnungsbaugesellschaften sicherstellen, die notwendigen Mieterhöhungen aber gleichzeitig sozialverträglich gestalten.
Die Kooperationsvereinbarung wurde vom Berliner Senat im Dezember 2022 verlängert – sie hat nun bis Ende 2023 Gültigkeit. Die Fortführung steht im Einklang mit den Beschlüssen zum Mietenstopp und dem sogenannten Kündigungsmoratorium, mit denen der Berliner Senat auf die wachsenden finanziellen Belastungen der Mieter*innen durch steigende Energiekosten reagierte.
Neben einer sozialgerechten Wohnungsbaupolitik ist der Klimaschutz ein zentrales Thema für die GESOBAU. Auch hier übernehmen wir Verantwortung und haben eine Klimastrategie, die kontinuierlich fortgeschrieben und an aktuelle Rahmenbedingungen angepasst wird.
Als Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sind fast überall die Preise gestiegen. Dabei machen sich insbesondere die Energiekosten deutlich bemerkbar – sowohl bei unseren Mieter*innen, aber auch bei der GESOBAU selbst.
Um in dieser Ausnahmesituation zielgerichtet und schnell handeln zu können, hat die GESOBAU im Juli 2022 einen internen und abteilungsübergreifenden „Krisenstab Energieversorgung“ eingerichtet. Er tagte zunächst wöchentlich, nun 14-täglich. Seine Aufgabe ist es, geeignete Maßnahmen rund um die Themen Energieversorgung, Betriebskosten und Einsparmöglichkeiten zu erarbeiten und umzusetzen. Damit wollen wir unsere Mieter*innen in dieser schwierigen Zeit bestmöglich unterstützen und gleichzeitig auch Wege für uns als Unternehmen finden, mit der Energiekrise umzugehen.
Unter anderem wurde der Unternehmens- Webseite die neue Unterseite Energie hinzugefügt: Dort finden Mieter*innen nützliche Hinweise und Tipps – beispielsweise zum Energiesparen – sowie die häufigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Energie. Zudem veröffentlichen wir über unsere Social- Media-Kanäle regelmäßig relevante Beiträge und Erklärvideos. Aber nicht nur digital, auch in Form von Plakaten in den Wohnhäusern haben wir unsere Mieter*innen informiert: So haben wir beispielsweise über die Risiken von alternativen Heizmethoden aufgeklärt, bei denen Vergiftungs-, Verbrennungs- und Explosionsgefahr besteht – dazu zählen mobile Gas-Heizgeräte, aber auch offenes Feuer.
Für Anfragen von Mieter*innen zu Energieversorgung, Heizungsanlagen oder Betriebskosten steht seit Anfang Oktober 2022 die zentrale E-Mail-Adresse energie@gesobau.de sowie eine eigene Telefondurchwahl zur Verfügung. Damit unsere Mitarbeiter*innen diese Anfragen bestmöglich beantworten können, haben wir ihnen eine Übersicht mit Antworten zu wichtigen Fragen bereitgestellt.
Darüber hinaus haben wir – wie gesetzlich vorgeschrieben – unseren Mieter*innen frühzeitig im November 2022 mitgeteilt, welche Energiekosten voraussichtlich auf sie zukommen. Dadurch können die Mieter*innen besser abschätzen, mit welchen Kosten sie in der nächsten Betriebskostenabrechnung im Jahr 2023 rechnen müssen – um so gegebenenfalls hohe Nachzahlungen zu vermeiden.
Auch die GESOBAU selbst hat Wege gesucht, um Energie und damit Kosten zu sparen – sowohl in unserem Wohnungsbestand als auch im Verwaltungsgebäude: Unter anderem werden die Heizungsanlagen im Bestand laufend gewartet und auf Optimierungspotenziale geprüft. Zudem wurden nicht notwendige Beleuchtungen abgeschaltet. In den Büros in unserem Verwaltungsgebäude durfte maximal auf eine Raumtemperatur von 19 Grad geheizt werden; Gemeinschaftsflächen blieben unbeheizt. Die Vorgaben zur Raumtemperatur hatten bis zum 15. April 2023 Gültigkeit.
Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise und einer starken Inflation infolge des russischen Angriffskriegs beschloss der Berliner Senat im Dezember 2022 den „Mietenstopp“. Demnach dürfen die Mieten für Wohnungen im Landesbesitz bis zum 31. Dezember 2023 nicht erhöht werden. Vereinbarte Mieterhöhungen mit Wirkung zum 1. November 2022 wurden zurückgenommen.
Dieser „Mietenstopp“ ergänzt das sogenannte Kündigungsmoratorium. Es verpflichtet die landeseigenen Wohnungsunternehmen seit dem 27. September 2022 dazu, individuelle Vereinbarungen mit Mieter*innen zum Abschluss von Stundungsmöglichkeiten zu treffen, keine Kündigungen aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten wegen erhöhter Energiekostenvorauszahlungen auszusprechen sowie keine Räumungen bewohnter Wohnungen durchzuführen.
Die Digitalisierung und neue Technologien bieten uns die Chance, bestehende Dienstleistungen zu verbessern, Prozesse transparenter und effizienter zu gestalten sowie neue Geschäftsfelder zu erschließen. Nicht selten sind sie auch Wegbereiter für Innovationen, die wir als Treiber für eine nachhaltige Entwicklung verstehen und nutzen.
Wir treiben die digitale Transformation bei der GESOBAU aktiv voran. Grundlage dabei ist unsere Digitalisierungsstrategie: Auf Basis aktueller und zukünftiger gesellschaftlicher, wirtschaftlicher, politischer und technologischer Trends sowie Einflussfaktoren haben wir vier Handlungsfelder formuliert: „Intelligente Gebäude & Wohnanlagen“, „Individualisiertes Wohnen“, „Betriebliche Optimierung & Ausrichtung“ und „Neue Kundenansprache“. Für jedes Handlungsfeld haben wir Projekte und Maßnahmen definiert, die entsprechend ihrer Priorität kurz-, mittel- oder langfristig umgesetzt werden sollen. Alle Digitalisierungsvorhaben der GESOBAU müssen ein Einnahmepotenzial, ein Einsparpotenzial und/oder einen immateriellen Mehrwert (z. B. Prozessvorteile oder erhöhte Kundenbindung) aufweisen.
Die Stabsstelle Digitalisierung überwacht die Strategie fortlaufend und passt diese – falls notwendig – an. Zudem überprüft und bewertet sie die einzelnen Projekte und Maßnahmen innerhalb der Digitalisierungsstrategie.
Im Berichtszeitraum haben wir unter anderem folgende Maßnahmen umgesetzt:
Insbesondere mit der Digitalisierung unserer Kommunikations- und Genehmigungsabläufe haben wir einen weiteren wichtigen Schritt Richtung digitale Transformation gemacht: So nutzen wir seit September 2021 die Plattform „DocuSign“, um Verträge beispielsweise zur Hausreinigung oder Grünflächenpflege digital weiterzuleiten und zu signieren. Im November 2022 wurde auch die Zusammenarbeit zwischen Vorstand, Personalabteilung und Betriebsrat auf das digitale Vertrags- und Genehmigungstool umgestellt. Damit können nun unter anderem die wöchentlich eingereichten Betriebsratsvorlagen papierlos unterzeichnet und verschickt werden – das spart Zeit und Geld. Zudem können seit Juli 2022 alle Kundencenter der GESOBAU Docu- Sign für Mietverträge nutzen; mehr als 1.600 Mietverträge wurden seitdem digital unterschrieben und versendet.
Unsere App „GESOBAU Berlin“ kommt gut an: Seit ihrer Einführung 2020 haben sich bereits mehr als 23.995 Nutzer*innen registriert. Damit auch Mieter*innen ohne Smartphone die Inhalte und Vorteile nutzen können, gibt es die App seit August 2022 auch als Web-Version. Diese ist erreichbar über https://berlin.gesobau.de/.
Mit unserem Innovationsmanagement wollen wir unsere Arbeitsabläufe optimieren, Zusammenarbeit verbessern sowie Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit erhöhen. Im Berichtszeitraum sind insgesamt neun Innovationsvorschläge eingereicht worden – vier davon sollen weiter bearbeitet und verfolgt werden: So haben Mitarbeiter*innen beispielsweise vorgeschlagen, dass sich Mieter*innen wichtige Informationen, die wir zum Beispiel per Brief oder über Hausaushänge kommunizieren, mithilfe eines QR-Codes in einer anderen und für sie verständlicheren Sprache anzeigen lassen können.
Die GESOBAU bekennt sich klar zu verantwortungsvollem und rechtmäßigem Handeln. Compliance bedeutet für uns, Gesetze, Richtlinien, ethische Standards und interne Regelungen im Unternehmen verpflichtend einzuhalten. Dabei folgen wir stets dem Prinzip der Prävention: Vorbeugen, Erkennen, Reagieren. Um das zu gewährleisten, haben wir sowohl ein Risiko- als auch ein umfassendes Compliance-Management-System eingeführt und strikte Vorgaben zum Umgang mit Compliance entwickelt.
Vorstand und Aufsichtsrat der GESOBAU AG haben sich mit der Erfüllung der Standards des Berliner Corporate Governance Kodex (Stand: 15. Dezember 2015) sorgfältig befasst. Im Berichtszeitraum hat die GESOBAU AG den geltenden Empfehlungen des Kodex mit folgenden Ausnahmen entsprochen (s. Geschäftsbericht 2022, S. 56 ff.).
Bereits 2008 haben wir unser Compliance-Management- System (CMS) eingeführt. Es richtet sich nach dem Rahmenkonzept des Berliner Corporate Governance Kodex und des Instituts für Corporate Governance in der deutschen Immobilienwirtschaft (ICG). Damit verpflichten wir uns, die vom ICG vorgegebenen branchenüblichen Standards umzusetzen, uns an gültiges Recht zu halten und ethische Werte in unserem Handeln zu berücksichtigen.
2020 fand das zweite Wiederholungsaudit gemäß der Auditierungs- und Zertifizierungsordnung des ICG durch eine akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft statt: In diesem Rahmen wurden alle Vorkehrungen und Maßnahmen überprüft, mit denen die GESOBAU ein werte und rechtskonformes Verhalten des gesamten Unternehmens sicherstellen will. Mit der Verlängerung des Zertifikats bestätigt die ICG auch, dass wir ein funktionierendes Risikomanagement in unser CMS integriert haben – und dieses aktiv und systematisch betreiben. Das nächste turnusmäßige Wiederholungsaudit ist für das Jahr 2023 vorgesehen. Bezogen auf den Berichtszeitraum 2021/22 hatte der Bereich Revision & Compliance keine Kenntnis von wirtschaftskriminellen oder korruptiven Handlungen, sogenannten Fraud-Fällen.
Die für uns relevanten Compliance-Vorgaben haben wir in einem Regelwerk, dem sogenannten Compliance-Handbuch, zusammengefasst. Dieses wird kontinuierlich von dem Bereich Revision & Compliance auf Aktualität überprüft und angepasst.
Darin ist auch definiert, wie sich unsere Mitarbeiter* innen zu verhalten haben, wenn sie in einen Gewissens- oder Interessenkonflikt gelangen – dazu zählen beispielsweise Geschäfte mit Verwandten oder mit Mitarbeiter*innen und deren Verwandten als Mieter*innen im Unternehmensverbund der GESOBAU. Außerdem haben wir Regeln zu Geschenken von und an Geschäftspartner*innen entwickelt. Unsere Mitarbeiter*innen können das Compliance-Handbuch über das Intranet jederzeit einsehen.
Im Mai 2023 haben wir einen Verhaltenskodex, den sogenannten Code of Conduct (CoC), eingeführt und veröffentlicht. Er ist für alle Mitarbeiter*innen und alle Tochtergesellschaften gültig. Der CoC beinhaltet eine Reihe von Leitlinien und Grundsätzen für unser tägliches Handeln. Zudem enthält er eine Übersicht mit Ansprechpartner*innen, die bei Fragen oder Compliance-Bedenken zur Verfügung stehen.
Unseren Beschäftigten stehen unternehmensinterne Compliance-Ansprechpartner*innen zur Verfügung. Darüber hinaus haben wir bereits 2005 eine externe Ombudsstelle eingerichtet, an die sich Mitarbeiter*innen, Bürger*innen, Mieter*innen ebenso wie Lieferant*innen und Auftragnehmer*innen bei Verdachtsfällen wenden können. Die Ombudsstelle ist derzeit durch eine externe Rechtsanwältin besetzt. Hinweisgeber*innen müssen keine beruflichen oder persönlichen Nachteile fürchten, da die Ombudsperson der rechtsanwaltlichen Schweigepflicht unterliegt.
Unternehmensrisiken strukturiert zu erfassen, zu bewerten und fortlaufend zu kontrollieren, ist essenziell, um sie zukünftig minimieren zu können.
Identifizierte Risiken werden mit Blick auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und das Schadenspotenzial bewertet und in einer Risikomatrix dargestellt. Anhand der priorisierten Risiken lassen sich angemessene Maßnahmen ableiten. Unser Risikomanagementsystem ist darauf ausgerichtet, alle Unternehmensrisiken frühzeitig zu erkennen. Einen besonderen Fokus legen wir auf unsere wesentlichen Risiken, die halbjährlich in die Risikoberichterstattung einfließen (s. Geschäftsbericht 2022, S. 46 ff.).
Wir informieren unsere Kund*innen, Geschäftspartner*innen und Mitarbeiter*innen zu Compliance-Themen über unsere Webseite.
Darüber hinaus schulen wir alle Mitarbeiter* innen regelmäßig online zu Compliance- Themen – unter anderem zu Inhalten unseres Compliance-Handbuchs oder zur Compliance- Organisation in der GESOBAU. Die webbasierten Schulungen sind für alle Mitarbeiter* innen verpflichtend und müssen alle zwei Jahre absolviert werden. Neuen Auszubildenden und Studierenden bieten wir zusätzlich jährliche Präsenzschulungen an, um sie umfassend zum Thema Compliance zu schulen. Seit 2022 erhalten neue Mitarbeiter*innen eine Kompaktschulung als Ergänzung zu den webbasierten Schulungen.
Neben den vorgeschriebenen Schulungen pflegen wir einen kontinuierlichen Fachaustausch:
So stehen wir im Rahmen von branchenübergreifenden Tagungen und Seminaren mit Compliance-Expert*innen im Dialog. Zudem engagieren wir uns seit 2010 im Arbeitskreis der Compliance-Verantwortlichen der städtischen Wohnungsunternehmen in Berlin.
Auch Kooperationen, Sponsoring und Spenden sowie Förderungen aus der GESOBAU-Stiftung sind sensible Compliance-Themen. Mit unserem Engagement auf diesen Gebieten wollen wir die Lebensqualität in unseren Beständen fördern. Dabei unterstützen wir unter anderem Nachbarschafts-, Senior*innen-, Kinder- und Jugendinitiativen, Schulprojekte, Sportvereine sowie Vereine zur Förderung kultureller Vielfalt. Die GESOBAU fördert Projekte, die sich mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vereinbaren lassen und unsere politische Neutralität nicht verletzen. Wir unterstützen Initiativen und initiieren Kooperationen, die einen nachvollziehbaren Bezug zum Wohnen, zum Wohnumfeld und zu den Interessen unserer Stakeholder* innen haben. Dieser unmittelbare Bezug stellt sich vor allem durch die Förderung lokaler und regionaler Initiativen sowie Institutionen her.
Alle geplanten Förderungen der GESOBAU durchlaufen im Vorfeld einen Freigabeprozess.
Als kommunales Wohnungsbauunternehmen ist die Berliner Landesregierung unsere wichtigste Partnerin in allen Fragen rund um das Thema Stadtentwicklung. Die GESOBAU ist Mitglied zahlreicher Gremien, Verbände und Netzwerke.
Die Vergabe von Aufträgen unterliegt bei der GESOBAU als landeseigenem Unternehmen besonders strengen Vorgaben in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten sowie von Arbeits-, Umwelt- und Sozialstandards.
Dazu zählen unter anderem:
Diese Vorgaben sind von unseren Auftragnehmer* innen und ihren Nachunternehmer*innen strikt einzuhalten. Ab einem bestimmten Auftragsvolumen schließen wir mit allen Auftragnehmer* innen einen Integritätsvertrag ab. Verträge mit mehrjährigen Laufzeiten schreiben wir grundsätzlich regelmäßig neu aus, um fairen Wettbewerb zu ermöglichen.
Ob Auftragnehmer*innen unsere Vorgaben einhalten, überprüfen wir in Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei. Zudem beauftragen wir externe Sicherheitsfirmen, unangekündigte Kontrollen auf unseren Baustellen durchzuführen. Dadurch versuchen wir, Schwarzarbeit zu verhindern, und sicherzustellen, dass die von uns beauftragten Firmen ihre Mitarbeiter* innen ordnungsgemäß anmelden – beispielsweise bei der Sozialversicherung. Im Berichtszeitraum haben wir etwa 90 Prozent der Aufträge an Auftragnehmer*innen in Berlin und Brandenburg vergeben. Das stärkt nicht nur die regionale Wirtschaft, sondern gewährleistet auch, dass die beauftragten Unternehmen den Vorgaben der nationalen und europäischen Gesetzgebung in Bezug auf Menschenrechte, Arbeits-, Umwelt- und Sozialstandards unterliegen. In besonderen Fällen ist bei der Vergabe auch das Risikomanagement eingebunden (s. Geschäftsbericht 2022, S. 46 ff.).
Aufgrund der regionalen Gebundenheit der Wohnungswirtschaft unterliegen alle unsere Geschäftstätigkeiten den deutschen Gesetzen – darin eingeschlossen sind auch die Bestimmungen des Grundgesetzes. Dazu zählen beispielsweise klare Aussagen zu Vereinigungsfreiheit oder Zwangsarbeit.
Als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die Europäische Union (EU) umfangreiche Sanktionspakete gegen die Russische Föderation verhängt. Die Regelungen im Rahmen des 5. EU-Sanktionspakets trafen erstmals auch öffentliche Auftragsvergaben: Demnach besteht seit April 2022 grundsätzlich ein Zuschlagsverbot für Bieter*innen, die einen Russlandbezug haben – das gilt auch für die Lieferkette. Um sicherzustellen, dass die Anforderungen eingehalten werden, fordert die GESOBAU eine Eigenerklärung der Bieter*innen. Sie wird bei jeglichen Vergabeverfahren als Anlage „Eigenerklärung zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen ggü. Russland“ beigefügt.
Auch bei laufenden Vergabeverfahren oder noch nicht geschlossenen Verträgen ist die Eigenerklärung dem/der für den Zuschlag vorgesehenen Bieter*in zu übermitteln. Da der maßgebliche Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 den Rang eines gesetzlichen Verbots hat, handelt es sich nicht um eine nachträgliche Änderung der Vergabe- oder Vertragsbedingungen.
Bei der GESOBAU AG und ihren Tochtergesellschaften besteht die Gesamtvergütung der Mitarbeiter*innen, Führungskräfte und des Vorstands aus erfolgsunabhängigen (fixen) und erfolgsabhängigen (variablen) Vergütungskomponenten.1 Dabei ist der variable Vergütungsanteil an Zielvereinbarungen2 geknüpft.
Diese Zielvereinbarungen umfassen für alle Mitarbeiter*innen jeweils zwei Unternehmens-, Team- sowie individuelle Ziele. Dabei hat eines der beiden Unternehmensziele immer einen Nachhaltigkeitsbezug. Ob die Teamziele und die individuellen Ziele erreicht wurden, prüfen die Vorgesetzten gemeinsam mit den Mitarbeitenden. Der Vorstand bestätigt, ob die Unternehmensziele erreicht wurden.
Die Zielvereinbarungen für die Vorstände werden zwischen Vorstand und Aufsichtsrat abgestimmt; die Zielerreichung wird vom Aufsichtsrat geprüft. In den Vereinbarungen ist mindestens ein Ziel mit Nachhaltigkeitsbezug enthalten.
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist jährlich konstant und wird vertraglich festgelegt.
Die Vergütung jedes Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieds für die Berichtsjahre wird individualisiert und nach Bestandteilen aufgegliedert im Geschäftsbericht ausgewiesen (s. Geschäftsbericht 2022, S. 81 f.).
Alle Mitarbeiter*innen der GESOBAU AG werden nach Haustarif bezahlt. Die Tochtergesellschaften werden nicht nach Haustarifvertrag bezahlt. Es gibt aber einheitliche Vergütungstabellen, nach denen sich die gehaltliche Eingruppierung (genau wie innerhalb der GESOBAU), an den vorhandenen Berufsjahren orientiert.3 Außertariflich wird neben dem Vorstand noch die obere Führungsebene bezahlt; dies betrifft sowohl Frauen als auch Männer.
Der Gender Pay Gap lag 2021 für Mitarbeiter* innen (ohne Auszubildende und Aushilfen) bei 13 Prozent; im Jahr 2022 bei 11 Prozent. Somit verdienten Frauen im Jahr 2021 durchschnittlich 3,34 Euro pro Stunde mehr als ihre Kollegen. 2022 erhielten Männer mit durchschnittlich 22,68 Euro einen um 2,92 Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Frauen (25,60 Euro). Bei den Führungskräften (ohne Vorstände) verdienten die Männer im Jahr 2021 durchschnittlich 6,56 Euro mehr pro Stunde als ihre Kolleginnen, 2022 waren dies 6,44 Euro.
1 Aushilfen und geringfügig Beschäftigte erhalten keine erfolgsabhängige (variable) Vergütungskomponente.
2 Die Tochtergesellschaft aktiva Haus- und Wohnungseigentumsverwaltung GmbH verwendet statt der Zielvereinbarung eine Provisionszahlung.
3 Bei der Tochtergesellschaft berlinwohnen Messdienste GmbH gibt es zudem individualvertraglich ausgehandelte Gehälter.