PARTIZIPATION IM QUARTIER GRI 416/103
Wir sind überzeugt: Unsere Mieter wissen am besten, was für ein gutes Zusammenleben im Quartier notwendig ist. Daher beziehen wir sie auf unterschiedliche Art und Weise in die Quartiersentwicklung mit ein.
DER MIETERRAT
Für uns ist jeder Partizipationsprozess eine Chance, mit unseren Stakeholdern in den Dialog zu treten und zu lernen – diese wollen wir kontinuierlich nutzen und ausbauen, wie zum Beispiel mit dem 2016 etablierten Mieterrat. Der Mieterrat wurde berlinweit in den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften als Interessenvertretung der Mieter etabliert. Er spricht bei Planungen von Baumaßnahmen oder Quartiersentwicklung der GESOBAU mit und bringt Vorschläge und Ideen der Mieterschaft in die Diskussionen mit ein.
! Mehr Informationen zum Mieterrat und seiner Zusammensetzung finden Sie auch in unserem Nachhaltigkeitsbericht 2017, 42–43.
MIETERBEFRAGUNGEN
In regelmäßigen Abständen führen wir Befragungen unserer Mieter durch – zuletzt im Herbst 2017. Die Ergebnisse der regelmäßigen Mieterbefragungen, die auch detailliert für kleinteiligere Siedlungsbereiche ausgewertet werden können, helfen uns zu entscheiden, in welchem Bereich bestimmte Maßnahmen umgesetzt oder Investitionen getätigt werden sollten, um die Zufriedenheit unserer Mieter weiter zu verbessern. Dies hilft uns auch dabei, unseren Wohnungsbestand und unsere Services langfristig nachhaltig zu entwickeln.
Die letzte Umfrage hat ergeben, dass zwei von drei Mietern insgesamt mit ihrer Wohnsituation zufrieden sind. Dabei hat sich gezeigt, dass die Zufriedenheit mit dem Wohnhaus der wichtigste Einflussfaktor für die Gesamtzufriedenheit ist. Für uns sind Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen dabei ein wichtiger Aspekt. Genauso wichtig ist für uns aber auch die Gestaltung des Wohnumfeldes. Dabei engagieren wir uns u. a. gemeinsam mit den Mieterräten, den Mieterbeiräten und diversen Wohngruppen in unseren Quartieren.
LEITLINIEN FÜR EHRENAMTLICH TÄTIGE MIETERBEIRÄTE
Die landeseigenen Wohnungsunternehmen und die Initiativgruppe Berliner Mieterbeiräte, ein loser Zusammenschluss aktiver Mieterbeiräte aller sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen, haben über ein Jahr regelmäßig getagt und einheitliche Rahmenbedingungen für die Arbeit der ehrenamtlich tätigen Mieterbeiräte und deren Zusammenarbeit mit den Wohnungsunternehmen erarbeitet. In diesen Leitlinien verpflichten sich die Wohnungsunternehmen und ihre Mieterbeiräte zur Ausgestaltung der Arbeit der Mieterbeiräte, zur Vorbereitung und Durchführung der Mieterbeiratswahlen, zur Unterstützung und materiellen Absicherung der Tätigkeit der Mieterbeiräte durch die Wohnungsunternehmen und zur Gestaltung der Zusammenarbeit der Wohnungsunternehmen mit den Mieterbeiräten. Dadurch soll die Arbeit der Mieterbeiräte sichtbarer gemacht und weiter gestärkt werden.
Ein konsensorientierter Prozess ermöglichte die Vereinheitlichung der teils sehr unterschiedlichen, über die Jahre gewachsenen Rahmenbedingungen, zum Beispiel das Quorum für die Mieterbeiratswahlen, das nun bei fünf Prozent liegt.
Die GESOBAU wird im nächsten Schritt bis Sommer 2019 ihre jüngst geänderte Satzung für die Mieterbeiräte mit den Leitlinien harmonisieren. Zudem werden wir in Zukunft die Mieterbeiräte frühzeitiger und intensiver in Modernisierungsvorhaben einbinden, damit diese ihrer Multiplikatoren- und Moderatorentätigkeit besser nachkommen können.